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Einfach erklärt

Altteilsteuer

Bei jedem Austauschgetriebe fällt eine kleine Altteilsteuer an. Sie beträgt 1,9 % des Netto-Kaufpreises. Hier sehen Sie, warum das so ist und wie viel es bei Ihrem Getriebe ausmacht.

Warum gibt es sie?

Beim Austauschgetriebe geben Sie uns Ihr altes Getriebe zurück. Für das Finanzamt ist das ein Tausch: Ihr Altteil zählt als Teil der Bezahlung. Auf diesen Wert ist Umsatzsteuer fällig, das schreibt § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG vor.

Pauschal gilt: Das Altteil ist 10 % des Netto-Kaufpreises wert. Darauf kommen 19 % Umsatzsteuer.

1
Netto-KaufpreisPreis ohne Mehrwertsteuer
100 %
2
Wert des Altteilspauschal 10 % davon
10 %
3
Altteilsteuer19 % Umsatzsteuer auf den Altteilwert
1,9 %

Ihr Getriebe

1
Netto-Kaufpreisohne 19 % MwSt.
1.259,66 €
2
Wert des Altteils10 % des Nettopreises
125,97 €
3
Altteilsteuerkommt zum Kaufpreis dazu
23,93 €
Auf einen Blick

Wann fällt sie an?

Ja

Austauschgetriebe

Sie bekommen ein überholtes Getriebe und geben Ihr altes zurück.

Nein

Instandsetzung

Wir überholen Ihr eigenes Getriebe. Es findet kein Tausch statt, also auch keine Altteilsteuer.

Gut zu wissen

Auf der Rechnung

Die Altteilsteuer steht als eigene Position im Warenkorb und auf der Rechnung. Sie kommt zum Brutto-Kaufpreis dazu.

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