Gewährleistung
Auf jedes Getriebe gibt es Gewährleistung ohne Kilometerbegrenzung. Wie lange und was genau abgedeckt ist, hängt davon ab, ob Sie teil- oder generalüberholt wählen.
Teilüberholt
Generalüberholt
Alles Wichtige für Ihre Gewährleistung
- Getriebe nach Herstellervorgaben durch eine Fachwerkstatt oder fachkundige Person einbauen lassen.
- Einbaurechnung und ausgefülltes Gewährleistungszertifikat nach erfolgreichem Einbau per E-Mail oder Post an uns senden.
- Beim Befüllen die auf dem Getriebegehäuse angegebene Ölmenge einhalten.
- Kupplung und Zweimassenschwungrad (ZMS) beim Einbau auf Verschleiß und Beschädigungen prüfen.
- Getriebe nicht öffnen und nicht in getunten Fahrzeugen oder im Rennsport einsetzen.
Für Unternehmer: Offensichtliche Mängel bitte innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt melden.
So helfen wir Ihnen
Schaden melden
Melden Sie uns den Schaden bequem über unser Formular oder telefonisch. Halten Sie dafür bitte Ihre Bestellnummer bereit.
Zur SchadensmeldungWir kümmern uns
Wir prüfen Ihre Unterlagen und das geschilderte Problem und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Gemeinsam zur Lösung
Liegt ein Gewährleistungsfall vor, kümmern wir uns um eine schnelle, unkomplizierte und kundenorientierte Lösung.
Alle Details stehen in unseren AGB (§ 8 Gewährleistung) und den Gewährleistungsbestimmungen.