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Der Ratgeber

Punkte in Flensburg – so funktioniert das System

Führerschein und Punkte
Inhalt des Artikels

Wer in Deutschland gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss unter Umständen mit Punkten in Flensburg rechnen. In Flensburg befindet sich die Verkehrssünderkartei – die eigentlich als Fahreignungsregister bezeichnet wird. Im Verkehrspunkte-Katalog wird festgelegt, für welche Verstöße es wie viele Punkte gibt. Seit Mai 2014 gibt es eine neue Verkehrspunkte-Regelung, die nur noch wenige Punkte zulässt. Waren es nach der alten Regelung 18 Punkte, droht heute bereits ab 8 Punkten das Fahrverbot – und das für mindestens sechs Monate! 

Wozu dienen die Punkte in Flensburg?

Die Punkte in Flensburg sind als verkehrserzieherische Maßnahme inklusive Bußgeld anzusehen. Je nach Anzahl der Punkte im Fahreignungsregister können eine Ermahnung, eine Verwarnung oder das Entziehen der Fahrerlaubnis auf die Betroffenen zukommen. Je nach der Schwere des Verstoßes erhalten die Betroffenen Punkte in Flensburg. Diese können zwischen 1 und 3 Punkten liegen. Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Punkt geahndet, wird ein Fahrverbot erteilt, gibt es 2 Punkte. Für eine Straftat im Straßenverkehr werden dem Betroffenen 3 Punkte und der Fahrerlaubnisentzug eingetragen. 

Haben sich 8 oder auch mehr Punkte in Flensburg angesammelt, muss mit dem Entzug des Führerscheins gerechnet werden.

Wann bekommt man einen Punkt in Flensburg?

Der wohl häufigste Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ist wohl überhöhte Geschwindigkeit. Ob nur ein Bußgeld fällig wird oder ob es zudem Punkte in Flensburg gibt, hängt von der Geschwindigkeitsüberschreitung ab. Sind Sie mit einem PKW mehr als 21 Stundenkilometer zu schnell unterwegs, gibt es Punkte. Auch bei einem Rotlichtverstoß schlagen ein oder sogar zwei Punkte in Flensburg zu Buche. 

Hier ein kleiner Überblick über die Geschwindigkeitsverstöße und deren Punkteverteilung:

Geschwindigkeit überschritten um Innerorts Außerorts
Bis 10 km/h 0 0
11 – 15 km/h 0 0
16 – 20 km/h 0 0
21 – 25 km/h 1 1
26 – 30 km/h 1 1
31 – 40 km/h 2 1
41 – 50 km/h 2 2
51 – 60 km/h 2 2
61 – 70 km/h 2 2
Über 70 km/h 2 2

Zusätzlich fällt stets ein Bußgeld von Minimum 30 Euro an. Zudem ist bei einer Überschreitung von mehr als 30 Stundenkilometern der Führerschein für mindestens einen Monat weg. Werden Autofahrer in der Probezeit geblitzt, hat dies noch strengere Konsequenzen. 

Telefonieren am Steuer wird ebenfalls mit Punkten in Flensburg geahndet. Wird das Handy ohne Freisprecheinrichtung genutzt, gibt es einen Punkt. Werden andere während des Telefonierens am Steuer gefährdet, kommen zwei Punkte auf das Punktekonto in Flensburg – ebenso bei einer Sachbeschädigung. 

Auch Halte- und Parkverstöße können Punkte in Flensburg einbringen. Beim Halten mit Behinderung, Gefährdung oder mit Sachbeschädigung kommt ein Punkt auf das Konto. Rotlichtverstöße, beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel, schlagen mit einem Punkt in Flensburg zu Buche. Verursachen Sie noch einen Unfall, gibt es zwei Punkte. 

Alkohol am Steuer spielt ebenfalls Punkte in die Kartei. Verstoßen Sie erstmalig gegen die Promillegrenze von 0,5, gibt dies zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot sowie ein Bußgeld von 500 Euro. 

Mit wie vielen Punkten wird der Führerschein entzogen?

Seit 2014 sind es maximal 8 Punkte, die in der Verkehrssünderkartei stehen dürfen, bevor der Führerschein für sechs Monate entzogen wird. Weitere Maßnahmen sind Ermessenssache der Behörden. Personen, die innerhalb kürzester Zeit ihre acht Punkte gesammelt haben und Wiederholungstäter, müssen zur so genannten MPU, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Mit dieser Untersuchung soll festgestellt werden, wie wahrscheinlich der auffällig gewordene Fahrer ein weiteres Mal für Aufsehen im Straßenverkehr sorgt. Bei der Ansammlung von acht oder mehr Punkten, muss innerhalb der MPU bewiesen werden, dass ein solches Vergehen nicht noch einmal vorkommt. 

Sie können den Punktestand in Flensburg auch einsehen. Die Abfrage der Punkte kann sowohl auf dem Postweg als auch bei einer der beiden Dienststellen in Flensburg oder Dresden persönlich erfolgen. Besitzen Sie einen Personalausweis mit Online-Funktion, haben Sie die Möglichkeit, die Punkte online abzufragen. Das Abfragen der Punkte in Flensburg ist kostenfrei.

Wann verfallen die Punkte wieder?

Jeder Punkteverstoß wird in der Kartei in Flensburg einzeln betrachtet. Ein Punkt für eine Ordnungswidrigkeit im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes verfällt nach 2,5 Jahren. Für schwere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten fallen zwei Punkte erst nach fünf Jahren. Die erhaltenen drei Punkte für Straftaten, die einen Führerscheinentzug mit sich ziehen, werden nach zehn Jahren aus der Verkehrssünderkartei gelöscht.

Es ist aber auch möglich, Punkte abzubauen. Dies funktioniert jedoch nur, wenn Sie maximal fünf Punkte angesammelt haben – diese können Sie nur alle fünf Jahre abbauen. Durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist es möglich, die Punkte abzubauen. Allerdings wird durch ein Seminar ein Punkt reduziert.